Es begab sich heute Sonntag um 20.15 Uhr. Ich setzte mein Alphorn zusammen und spielte hinter dem Haus auf meinem Gartensitz einige Melodien. Ca. 10 später betrat meine Nachbarin R. die Terasse, die sich im angrenzenden Gebäude im 1. Stock befindet. Sie verlangte von mir, dass ich das Üben einstelle, da sie sich das Endspiel der Fussball-WM ansehen wolle, die Alphörnklänge seien dabei störend. Im weiteren forderte sie, dass ich nach 20.00 Uhr Abends nicht mehr übe, sie habe oft Kopfschmerzen und könne bei dem «Lärm» nicht schlafen.
In der Schweiz beginnt die Nachtruhe erst um 22.00 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt ist das Üben mit einem Musikinstrument grundsätzlich erlaubt. Trotzdem: Wenn eine Nachbarin «Ruhe vor dem Alphorn» verlangt, bleibt mir nichts anderes übrig, als das Üben sofort zu beenden und das Horn wegzustellen. Wen Alphornklänge stören, der soll auch keine hören müssen. Unter Alphornbläsern ist diese Verhaltensweise ein ungeschriebenes Gesetz.
Bis auf weiteres werde ich nicht mehr hinter meinem Haus proben, sondern verschiedene Plätze in der näheren Umgebung aufsuchen. Es ist dies keine Trotzreaktion sondern meines Erachtens der beste Weg, bis klar ist, ob die Beschwerde nur aus einer Laune heraus geschah, oder wirklich ein durchdachter Willensentscheid ist.